1.Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die XO Life GmbH („XO Life“), Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, betreibt die ImpactMonitor-Plattform, („Plattform“) zur digitalen Begleitung von Patienten. In der Plattform können sich Patienten unter Angabe, welche Medikamente und sonstigen medizinischen oder kosmetischen Produkte sie einnehmen oder verwenden, als Nutzer („Nutzer“) registrieren und für sie passende Bereiche hinzufügen. In den Bereichen erhalten die Nutzer Zugang zu für sie relevanten Inhalten sowie die Möglichkeit, durch die Beantwortung von Fragen und Fragebögen umfassendes Feedback und Erfahrungsberichte zu Medikamenten und anderen Produkten zu geben („Patientenerfahrungen“). Nutzer erhalten nach der Beantwortung von Fragen Einsicht in die sog. Peer Statistics. Die Peer Statistics zeigen, welche Antworten andere Nutzer gegeben haben. Die Partizipation des Nutzers wird durch Belohnungsprogramme wie das Achievement-Programm und Punktesysteme belohnt. XO Life betreibt einen eigenen Bereich auf der Plattform, den MedWatcher („MedWatcher“), der allen registrierten Nutzern angezeigt wird.
1.2 Der Kunde („Kunde“) ist pharmazeutischer Unternehmer, Medizinproduktehersteller oder ein anderes Unternehmen der Life Science Industrie oder Angehöriger medizinischer Professionen, Selbsthilfegruppen und Forschungseinrichtungen.
1.3 Publisher-Account im MedWatcher. Kunden von XO Life können einen Publisher Account im MedWatcher erhalten, in dem sie eigene Inhalte für Nutzer („Kundeninhalte“) anzeigen lassen. Der Kunde kann festlegen, welche kundenspezifischen Fragen er über seine Kundenbereiche abfragt und welche Kundeninhalte er dem Nutzer anzeigen lässt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung gelten für die von XO Life im Zusammenhang mit der Plattform gegenüber Kunden erbrachten Leistungen. Die Zustimmung zu diesen AGB ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen. Es gelten ausschließlich die AGB von XO Life. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Kunde darauf Bezug nimmt und XO Life deren Geltung nicht widerspricht.
2. Einrichtung des Publisher-Accounts im MedWatcher
2.1 Die Einrichtung eines Publisher-Accounts umfasst die Anzeige des Kundennamens, das Publisher-Logo, und das Fokusthema des Publisher-Accounts.
2.2 Für die Verwaltung des Publisher-Accounts und der darüber bereitgestellten Kundeninhalte ist der Kunde verantwortlich. Um den Publisher-Account nutzen zu können, muss der Kunde auf der Plattform registriert und eingeloggt sein. Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seinen Publisher-Account erfolgen, und haftet XO Life entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. XO Life haftet nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass Dritte die Zugangsdaten oder den Publisher-Account mit oder ohne Kenntnis des Kunden nutzen.
2.3 XO Life wird den Publisher-Account für die Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit seinen Publisher-Account zu löschen.
3. Einrichtung des Kundenbereichs
3.1 Die Einrichtung des Kundenbereichs nimmt XO Life in Abstimmung mit dem Kunden vor. Die Einrichtung umfasst die Anpassung des Kundenbereichs an die vom Kunden gewünschte individuelle Gestaltung und die Implementierung der vom Kunden entwickelten Kundeninhalte in den Kundenbereich.
3.2 Sieht sich XO Life aus Gründen, die von XO Life nicht zu vertreten sind, in der ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen behindert, teilt sie dies dem Kunden mit. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass vereinbarte Mitwirkungspflichten durch den Kunden nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden oder werden.
4. Abnahme der Einrichtung des Kundenbereichs
4.1 Die Einrichtung des Kundenbereichs ist vom Kunden auf die Umsetzung der im Angebot beschriebenen Anforderungen („Abnahmefähigkeit“) zu überprüfen und abzunehmen.
4.2 Der Kunde wird die Abnahmefähigkeit binnen vier Wochen nach Mitteilung der Fertigstellung der Einrichtung durch XO Life („Abnahmebereitschaft“) überprüfen, sofern in der Mitteilung über die Abnahmebereitschaft kein anderer Zeitraum angegeben ist. Der Kunde nimmt die Einrichtung des Kundenbereichs spätestens zum Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums ab, wenn Abnahmefähigkeit besteht. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
4.3 Der Kunde kann die Abnahme ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erklären. Die Einrichtung gilt insbesondere auch dann als abgenommen, wenn
4.3.1 der Kunde nicht innerhalb des in Ziffer 6.2 genannten Zeitraums nach Mitteilung über die Abnahmebereitschaft die Abnahme verweigert oder begründete Vorbehalte gegen die Abnahmefähigkeit erklärt; oder
4.3.2 der Kundenbereich im Einvernehmen beider Parteien gemäß Ziffer 7.1 in Betrieb genommen wird.
4.4 Meldet der Kunde binnen des in Ziffer 6.2 genannten Zeitraums die Abnahme hindernde Mängel, so ist die Abnahme gescheitert. XO Life wird die begründeten Mängel innerhalb eines angemessenen und dem Kunden mitzuteilenden Zeitraums beheben. Nach Behebung aller die Abnahme hindernden Mängel wird XO Life wieder die Abnahmebereitschaft erklären und damit das Abnahmeverfahren gemäß dieser Ziffer 6 erneut in Gang setzen.
5. Inbetriebnahme des Kundenbereichs
5.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird der Kundenbereich unmittelbar nach der Abnahme in Betrieb genommen („Inbetriebnahme“).
5.2 Die Parteien stimmen sich über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Bei Verzögerungen der Inbetriebnahme, die von XO Life nicht zu vertreten sind, ist XO Life berechtigt, einen neuen beabsichtigten Zeitpunkt der Inbetriebnahme einseitig unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zu bestimmen.
5.3 Mit Inbetriebnahme erbringt XO Life die Leistungen nach Ziffer 2.2.2.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde wird XO Life bei der Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag in dem erforderlichen Maße durch Zuarbeit unterstützen. Der Kunde wird XO Life insbesondere die erforderlichen grafischen Elemente und sonstige erforderliche Informationen zur Anpassung an die individuelle, vom Kunden gewünschte Gestaltung sowie die kundenspezifischen Fragen und Kundeninhalte rechtzeitig, spätestens jedoch unverzüglich nach Aufforderung durch XO Life zur Verfügung stellen.
6.2 Sollten vereinbarte Mitwirkungen dem Kunden nicht termingerecht möglich sein, so hat der Kunde XO Life hierauf unverzüglich hinweisen. Verzögerungen können zu einer Verschiebung des für die Inbetriebnahme gemäß Ziffer 7 vereinbarten Zeitpunkts führen. Entsprechende Konsequenzen wird XO Life dem Kunden aufzeigen. Soweit kein Termin für eine Mitwirkungshandlung seitens des Kunden vereinbart ist, wird XO Life die Mitwirkungshandlung vom Kunden rechtzeitig abfordern.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Software und Hardware bereitzuhalten, die er für den Zugang zur Plattform benötigt, wie z. B. ein Endgerät, eine Internetverbindung und kompatible Webbrowser-Software. Unter Umständen muss zusätzliche Software heruntergeladen oder installiert werden (z. B. bestimmte Software-Plug-ins oder Software-Anwendungen), um auf bestimmte Dienste oder Dokumente in der Plattform zugreifen zu können.
7. Rechteeinräumung durch den Kunden
7.1 Der Kunde gewährt XO Life zum Zwecke ihrer vertraglich vereinbarten Leistungserbringung, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, für die Vertragslaufzeit an den Kennzeichen (Marken, Handelsnamen oder Produktbezeichnungen) und an den kundenspezifischen Fragen und Kundeninhalten (in Text-, Bild-, Audio- und Videoformat) ein weltweites, nicht ausschließliches, unterlizenzierbares Nutzungsrecht; insbesondere ist XO Life berechtigt, kundenspezifische Fragen und Kundeninhalte zu kopieren, zu übermitteln, öffentlich abzuspielen, öffentlich vorzuführen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen und neu zu formatieren.
7.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den Kennzeichen, kundenspezifischen Fragen und Kundeninhalten ist, die notwendig sind, um XO Life die Rechte nach Ziffer 9.1 einzuräumen.
8. Verantwortung für Inhalte
8.1 Es ist XO Life nicht möglich, kundenspezifische Fragen und Kundeninhalte zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit, der Rechtmäßigkeit, Aktualität und Qualität sowie der Eignung für einen bestimmten Zweck. Es ist dem Kunden nicht gestattet, kundenspezifische Fragen und Kundeninhalte in die Plattform einzustellen bzw. einstellen zu lassen, die
8.1.1 strafbar sein können (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung),
8.1.2 als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind,
8.1.3 verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte darstellen, die von verbotenen Gruppierungen stammen,
8.1.4 Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Mitbewerberrechte oder sonstige Rechte Dritter) verletzen.
8.2 Der Kunde hält XO Life schadlos und wird XO Life von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen und gegen alle Ansprüche verteidigen, die gegen XO Life wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch die kundenspezifischen Fragen und Kundeninhalte geltend gemacht werden.
9. Sperrung des Publisher-Accounts oder des Kundenbereichs
9.1 XO Life ist zur Sperrung oder Löschung des Publisher-Accounts oder des Kundenbereichs sowie zur Löschung von Kundeninhalten und zur Entfernung kundenspezifischer Fragen berechtigt, wenn der Kunde gegen eine nach diesen AGB bestehende Pflicht oder eine gesetzliche Bestimmung verstößt oder wenn XO Life Anlass hat zu vermuten, dass ein solcher Verstoß vorliegt.
10. Rechteeinräumung durch XO Life
10.1 Alle Rechte an der Plattform und ihren Funktionen sowie an der zugrunde liegenden Software, einschließlich damit zusammenhängender Software, Datenbanken, Grafiken, Benutzeroberflächen, Designs sowie an anderen Inhalten, Bezeichnungen, Namen und Marken verbleiben bei XO Life und bei etwaigen Dritten, die XO Life Rechte im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform eingeräumt haben.
10.2 Der Kunde erhält ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Nutzung der Publisher Accounts beschränktes Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen ihm nicht zu.
10.3 Insbesondere darf der Kunde die Plattform oder Teile hiervon, einschließlich des Quellcodes, einer Kopie, Adaption, Transkription und eines zusammengeführten Teils davon, nicht kopieren, übersetzen, verändern, zurückentwickeln, dekompilieren oder verbreiten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte zu übertragen, zu verleasen, abzutreten, zu vermieten oder Unterlizenzen zu vergeben oder die Dienste anderen Personen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
11. Aktualisierungen
11.1 XO Life ist jederzeit berechtigt, die Plattform teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu erweitern, zu ändern oder zu ergänzen. XO Life hat das Recht, jederzeit Aktualisierungen und neue Versionen der Plattform zu implementieren, soweit sie dies für angemessen hält. XO Life wird hierbei darauf achten, dass die Funktionalität des Kundenbereichs sowie die kundenspezifischen Fragen, Kundeninhalte und Nutzerdaten für den Kunden nicht beeinträchtigt werden.
11.2 XO Life wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit über Aktualisierungen informieren, die die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des Kundenbereichs für den Nutzer nicht unerheblich beeinträchtigen.
11.3 Der Kunde ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen und während der Vertragslaufzeit in angemessenem Umfang eine Anpassung, Änderung oder Ergänzung seiner kundenspezifischen Fragen und Kundeninhalte zu verlangen. XO Life wird die Änderungswünsche des Kunden umsetzen, es sei denn die Umsetzung ist für XO Life nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
12. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung
12.1 Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Anmeldung durch den Kunden.
12.2 Der Vertrag kann jederzeit zum Ende eines Monats gekündigt werden.
12.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Parteien gehen davon aus, dass die Übermittlung von Nutzerdaten an den Kunden und die Verarbeitung durch den Kunden auf Grundlage der im Rahmen der Registrierung eingeholten Einwilligung des Nutzers rechtlich zulässig ist. Sollten eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder ein Gericht zu einer anderen Auffassung gelangen, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Weitergehende Rechte des Kunden sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde aus diesem Grund keine Rückerstattung der Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz von XO Life verlangen.
12.5 Im Falle der Kündigung wird XO Life den Betrieb des Publisher-Accounts zum Zeitpunkt des Vertragsendes einstellen.
13. Haftung und Freistellung
13.1 XO Life haftet unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von XO Life, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von XO Life, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
13.2 Bei Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von XO Life auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet XO Life nur, wenn sie eine Pflicht verletzt hat, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Bei fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet XO Life nicht.
13.3 Eine weitergehende Haftung von XO Life ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von XO Life ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13.4 Der Kunde hat XO Life von allen angemessenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich aller damit verbundenen Aufwendungen für die Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung) freizustellen, die XO Life dadurch entstehen, dass Dritte aufgrund der schuldhaften Verletzung der dem Kunden aufgrund dieses Vertrages oder von Gesetzes wegen obliegenden Verpflichtungen Ansprüche gegen XO Life geltend machen.
14. Vertraulichkeit
14.1 Jede Partei verpflichtet sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen, Dokumente und Angelegenheiten der anderen (überlassenden) Partei, die einen Wert für diese Partei haben, die in irgendeiner Form mündlich, virtuell oder schriftlich ausgedrückt werden können und die (empfangende) Partei im Laufe dieses Vertrags erhalten hat, vertraulich zu behandeln, insbesondere in Bezug auf
14.1.1 die geschäftlichen, organisatorischen (auch Kunden- und Personalstruktur, inkl. personenbezogener Daten des Personals) und betrieblichen Informationen der anderen Partei;
14.1.2 jegliche ausgetauschte technologischen oder technischen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliches geistige Eigentum, unabhängig davon, ob es schutzfähig ist oder nicht, Quell- und Objektcode, Datenbanken (einschließlich ihrer Struktur und ihres Inhalts), in das System integrierte Inhalte, Dokumentationen, Entwürfe, Algorithmen und Datendateien, KI-Lösungen, maschinelle Lernmethoden, Know-how, Ideen, Erfindungen;
14.1.3 finanzielle Informationen, einschließlich der Preisgestaltung;
14.1.4 Geschäftsgeheimnisse;
14.1.5 Bestimmungen dieses Vertrags, einschließlich seiner Anlagen sowie zukünftiger Ergänzungen und Änderungen;
nachfolgend gemeinsam „Vertrauliche Informationen” genannt.
14.2 Jede Partei verpflichtet sich, diese Vertraulichen Informationen nur für Zwecke des auf dieser Grundlage begonnenen und durchgeführten Vertragsverhältnisses zu verwenden und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben, offenzulegen oder zu verwerten, es sei denn, dies ist zur Erreichung des Ziels und Zwecks dieses Vertrags erforderlich. Sie dürfen vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 21.3 nicht an Dritte weitergegeben werden.
14.3 Eine Partei darf Vertrauliche Informationen der anderen Parteien nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen staatlicher Organe dies gebieten oder die andere Partei zuvor schriftlich zugestimmt hat, wobei eine Zustimmung per E-Mail ausreicht. Jede Partei wird die jeweils andere Partei – sofern rechtlich zulässig – unverzüglich unterrichten, sobald sie von Dritten um Auskunft über Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Parteien ersucht worden oder von sonstigen hoheitlichen Maßnahmen betroffen ist.
14.4 Die Mitarbeiter der Parteien (d. h. Angestellte und Auftragnehmer) dürfen Zugang zu Vertraulichen Informationen ausschließlich auf „Need-to-know“-Basis (d. h. Kenntnis nur bei Bedarf) erhalten. Die Parteien haben sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die sich aus dieser Ziffer 21 ergebene Vertraulichkeitsverpflichtung einhalten. Setzt eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag professionelle Berater ein, ist eine Offenlegung nur dann möglich, wenn diese Berater durch gesetzliche Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie diese Vertraulichkeitsverpflichtung.
14.5 Die vorliegende Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach dem Ende der Laufzeit des Vertrags fort, bis die Vertraulichen Informationen ihren vertraulichen Charakter verlieren.
15. Datenschutz
15.1 Die Parteien verpflichten sich, die für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
15.2 Soweit die Parteien im Rahmen der Durchführung des Vertrags personenbezogene Daten als gemeinsam Verantwortliche verarbeiten, gilt die Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit („Joint Controllership Agreement“, Anlage 2). Sofern und soweit XO Life personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen (Anlage 3).
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag vereinbaren die Parteien Berlin.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der undurchführbaren oder unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Vorschrift. Sofern Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht, soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung gelten, deren Wirkungen dem ursprünglich von XO Life und dem Kunden verfolgten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
16.4 XO Life stellt dem Kunden die AGB in elektronischer Form zur Verfügung. Zum Öffnen der PDF-Datei wird das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder ein vergleichbares Programm benötigt, das das PDF beherrscht. Der Kunde kann die AGB ausdrucken oder speichern. Der Kunde kann sich die AGB auch in PDF-Form herunterladen und archivieren.
16.5 XO Life darf den Namen des Kunden und sein Logo als Referenz auf der Website oder in Marketingmaterialien aufführen. Die Parteien dürfen jedoch nur in Abstimmung öffentlich über ihre Leistungen berichten, und soweit darin kein Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen oder den Datenschutz liegt.
16.6 Wenn XO Life Neuerungen an der Plattform vornimmt, die zuvor noch nicht enthalten waren, ist XO Life berechtigt, neue Bestimmungen für diese Neuerungen einzuführen oder diese AGB zu aktualisieren, soweit sie die Neuerungen betreffen.